Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kathrinchen79 am 04.02.2004, 14:28 Uhr

Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag

Hallo.

Ich hab da mal 'ne Frage. Ich weiß ich kann die im Steuerforum stellen, aber da hat mir die Antwort nicht gut gefallen *g*

Mein Freund zahlt Unterhalt für seine zwei Kinder (verschiedene Mütter). Nun wurde mir gesagt, er muß als erhaltenes Kindergeld in der St.Erklärung die Hälfte angeben? Aber wieso? Er hat doch keins bekommen, das bekommen doch die Mütter.

Hab dann die Frau beim Jugendamt gefragt, die letztes Jahr den Unterhalt berechnet hat. Die meinte auch, bei seinem Unterhalt wird kein hälftiges Kindergeld berücksichtigt (er zahlt etwas weniger als den Mindestsatz). Ich versteh das nicht, wenn er nämlich pro Kind die Hälfte des Kindergeldes angibt bekommt er trotz Kinderfreibetrag (Steuerklasse 1)keine Steuer zurück. Wozu hat er den denn dann? Die 10-20 EUR im Monat (für beide Kinder!) die er dann mehr an Gehalt hat können's doch wohl kaum sein!

Im Gegenzug dazu muß seine Ex (alleinerziehend) auch nur das halbe Kindergeld angeben (obwohl sie die günstige Steuerklasse hat und dazu noch das ganze Kindergeld bekommt).

Macht ihr das auch so? Gebt ihr dann als alleinerziehend auch nur die Hälfte des KG an? Ich meine, das ist ja dann 'ne feine Sache für die Mütter... Nur er hat ja dann von seinem Kinderfreibetrag gar nix?
Kann das richtig sein? Ich weiß, die Frage ist blöd... Aber ich bin fest davon ausgegangen daß er von Seiten des Staates auch irgendwas positives hat durch die Kinderfreibeträge. ich denke man wird dann bei der Steuer entlastet? Man man... Hat er also außer Kosten gar nix von den Kindern (ein Kind hat er noch nie gesehen, das andere sieht er nur, wenn er der Mutter vorher ausreichend in den ... gekrochen ist und gebettelt hat.)

Sorry für meine Ausdrucksweise, aber ich bin dadurch ganz schön geschockt, hatte echt gedacht, durch Kinderfreibeträge wird man irgendwie entlastet (war wohl sehr naiv von mir...)

LG, Kathrin

 
16 Antworten:

Re: Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag

Antwort von Leena am 04.02.2004, 15:33 Uhr

Tut mir leid, wenn Dir die Antwort im Steuerforum nicht gefallen hat, aber richtig ist sie schon!

Kindergeld steht beiden Elternteilen zu, ausgezahlt kann es jedoch nur einem werden, und zwar demjenigen, bei dem das Kind mit im Haushalt lebt. Der andere Elternteil kann seine Hälfte vom Kindergeld bei der Berechnung seiner Unterhaltsverpflichtung abziehen, er hat insoweit einen sog. "zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch".

Und dieser Ausgleichsanspruch wird bei der Einkommensteurveranlagung dann angesetzt, d.h. Dein Partner muss also bei seiner Steuererklärung beide Kinder angeben und eben als Ausgleichsanspruch das halbe Kindergeld.

Dieser zivilrechtliche Ausgleichsanspruch besteht, und für die Steuerveranlagung ist es absolut unerheblich, ob der Vater den Anspruch wahrgenommen hat oder nicht. Tut mir leid, aber so ist die Praxis!

Ggfs. müsste Dein Partner vielleicht mal beim JA nachfragen, da er diesen Ausgleichsanspruch ja nun einmal hat, wie dieser bei der Berechnung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wurde, aber das wäre dann beim JA zu klären und interessiert das Finanzamt nicht.

Tut mir leid, wenn Dir meine Antwort also auch nicht besser gefällt!

(Seine Ex-Partnerin muss übrigens genauso das halbe Kindergeld angeben, obwohl ihr das ganze ausbezahlt wird (eben wieder wegen diesem zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch), aber die günstigere Steuerklasse hat sie nicht, weil sie Kinder hat oder für Kinder Unterhalt bezahlt, sondern durch den sog. Haushaltsfreibetrag, der nun demjenigen zusteht, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist und bei dem das Kind lebt, eben um haushaltsbedingte Mehraufwendungen abzugelten. Und die Kosten, tschuldige, aber die hat Dein Partner ja nun nicht, schließlich hat er das Kind bzw. die Kinder nicht bei sich im Haushalt.)

Tut mir leid, wenn ich Dir nicht in Deinem Sinne weiterhelfen konnte!

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Ergänzung

Antwort von RainerM am 05.02.2004, 7:55 Uhr

Hi,

seit dem 1.01.2001 giubt es eine veränderte Regelung, das halbe Kindergeld betreffend.

Und zwar muss der Kindergeldanteil des Unterhaltspflichtige dann mit für den Unterhalt verwertet werden, wenn das Existenzminimum des Kindes gefährdet ist.

Wenn der Vater hier "etwas weniger als den mindestsatz" zahlt (welchen "Mindessatz"? den "Regelbetrag" oder die 135% vom Regelbetrag?) dann wird vom Kindesunterhalt NICHT das halbe Kindegeld abgezogen, denn er muss seine Hälfte für das Kind verwenden.

Also hat er das halbe KiGeld bekommen, MUSS es aber an die Kinder weiterleiten...

Mit dieser Regelung erfüllt der Gesetzesgeber eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes.

cu

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Re: Ergänzung

Antwort von Kathrinchen79 am 05.02.2004, 9:25 Uhr

Hallo.

Also er zahlt weniger als den Regelbetrag (in den neuen BL, also weniger als 171 EUR). Die Dame vom Jugendamt hat auch etwas von 135% erzählt, die er zahlen müßte um es angerechnet zu bekommen, er zahlt aber weniger usw. (Hab das aber nicht verstanden, sie meinte bloß, er braucht da nix ansetzen)

Naja, Pech gehabt.

Trotzdem vielen Dank!

LG, Kathrin

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Re: Ergänzung

Antwort von RainerM am 05.02.2004, 9:37 Uhr

Hi,
ja, dann ist alles korrekt.

Regelbetrag: 171 Euro

Existenzminimum: 135% von 171 = 231Euro

Bei 231 Euro könnten die 50% Kindergeld abgezogen werden, also:

231-77= 154Euro Zahlbetrag

Und dieser Mindest-Betrag gilt dann für alle,

cu

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Re: Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag

Antwort von Kathrinchen79 am 05.02.2004, 9:45 Uhr

Hallo.

Danke für deine Antwort! Mit Kosten meinte ich auch lediglich den Unterhalt den er zahlt. Ich dachte nämlich (so haben es mir auch alle erzählt), daß man durch den Kinderfreibetrag entlastet wird, bzw. man vom Staat "belohnt" wird wenn man Kinder hat. Dummerweise hab ich das geglaubt :(

(Mal abgesehen davon, daß wir auch erhebliche Kosten haben, denn seine Tochter ist alle 14 tage von Freitag bis Sonntag bei uns. D.h. wir mußten unseren Haushalt danach einrichten, Kinderklamotten, größere Wohnung, Bett, Bettwäsche, Schlafzeug, Zahnbürste, na was man eben für ein Kind braucht, inklusive Verpflegung. Die Mutter hält es nämlich nicht für nötig, das alles mitzugeben. Und das, obwohl sie mehr Geld zur Verfügung hat im Monat als er - weiß das zufällig, da ich in der Bank 'ne Zeit lang ihr Kundenberater war.)

Naja, wie auch immer, Pech gehabt.

LG, Kathrin

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Re: Ergänzung

Antwort von nightingale am 05.02.2004, 9:56 Uhr

hi rainer,

im ergebnis stimmts zwar, nur deine argumentation geht etwas fehl.

>Also hat er das halbe KiGeld bekommen, MUSS es aber an die Kinder weiterleiten...

...macht man dem zahler gerne weiss.

kann aber nicht sein.

kindergeld bekommt nur einer. nämlich der vorrangig bezugsberechtigte.

der andere ist zwar kindergeldberechtigt, die auszahlung erfolgt aber an einen anderen. ergo kann er auch nichts bekommen und weiterleiten. er hat lediglich einen zivilrechtlichen ausgleichsanspruch gem. § 1612b bgb, eben der mit den leidigen 135%.

der steht (bis jetzt) auch in den formularen zur steuerklärung. übrigens eine hilfskonstruktion, weil § 36 (2) estg bei der verrechnung von kindergeld und kinderfreibetrag von "gezahltem" kindergeld spricht. solches kommt beim unterhaltszahler aber gar nicht vor.

und eben diesen ausgleichsanspruch, der im falle von zahlungen unter 135% des regelbetrages niedriger als das halbe kindergeld ist, ist (noch) einzutragen und, falls nicht anerkannt, mit widerspruch nochmals zu behaupten.

manche ofd sehen das zwar anders, aber der bfh und auch das bverfg haben hierzu noch nicht entschieden. die argumentation des bverfg in der entscheidung zur rechtmässigkeit des 1612b v gibt aber einiges an argumentationshilfe für den steuerbürger.

alles in allem ein konfuses thema, das
hier fein nachgelesen werden kann...

http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=0&ID=6584

greetz,
nachtigall

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Re: Ergänzung

Antwort von RainerM am 05.02.2004, 10:11 Uhr

HI Nachtigall,
also das mit dem Weiterleiten ist auch rein virtuell von mir gemeint und sollte so gesehen werden.

Und ich persönlich bin auch nicht unbedingt ein Verfechter dieser regelung, wollte nur die vorgegebenen Begründungen weitergeben.

Diese Reglung ist vor allem für Unterhaltspflichtige mit mehreren Unterhaltspflichten eine Kantastrophe, wenn man dann noch andere Kosten (zB Umgang) sich vor Augen hält.

Ich selber zahle auch diese ominösen 135% Regelbetrag, habe aber NUR eine Unterhaltspflicht und arbeite als Angestellter Ing im ÖD.
trotzdem reicht mein Einkommen (nach Düsseldorfer Tabelle) gerade dazu aus, diesen Betrag zu leisten, ohne dass ich besondere Abzüge beim Einkommen verrechnen lasse.

Wie kann also ein ungelernter Arbeiter mit viel weniger Netto dazu verdonnert werden, genau da selbe zu zaheln, wie ich?

Da scheit einem das Unrecht entgegen, dass in dieser Regelung verborgen ist.

Wie das von Oberfinanzdirektionen, Bundesfinanzhof oder den "geldempfangenden Elternteilen" gesehen iwrd, ist sicherlich was anderes... wie ich weiter unten lese, ist man da der Meinung, dass auch das noch zu wenig ist....

Wie konnte mein Vater eine 8-Köpfige Familige durchbringen, mit einem Arbeitergehalt und seinen Kindern eine gute Ausbildung ermöglichen, muss ich mich da fragen, wenn ein einzelnes Kind angeblich nicht von 600DM zu ernähren ist.

bye

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Re: Ergänzung

Antwort von nightingale am 05.02.2004, 10:23 Uhr

hi rainer

schon klar, es ging nicht darum, über die höhe von unterhalt und kindergeldanrechnung zu diskutieren, sondern lediglich die ursprungsposterin darauf hinzuweisen, dass eben kein kindergeld und kein zivilrechtlicher ausgleichsanspruch in nicht erhaltener höhe ins steuerformular einzutragen ist und über diesen weg dann vielleicht doch etwas steuerliche entlastung betreffs kind zu erhalten, wenn auch (wenn überhaupt) erst in paar jahren.

greetz
nachtigall
*bandwurmsätzeliebend*

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:o)))

Antwort von RainerM am 05.02.2004, 10:25 Uhr

OkOk
unser Staat fördert die Familie und den Nachwuchs, nur bekommt es wohl kaum jemand zu spüren ;o)

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Re: :o)))

Antwort von RainerM am 05.02.2004, 10:35 Uhr

http://mitglied.lycos.de/DinoTREX/KreideWald/images/Rainer.jpg

;o)

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Re: Nicht für nötig...

Antwort von Leena am 05.02.2004, 15:40 Uhr

...ehrlich gesagt, ich hielte es auch nicht für nötig, meinem Kind, wenn es übers Wochenende zu seinem Vater ginge, Verpflegung, komplettes Schlafzeug mit Klamotten, Zahnbürste, Bettzeug oder am Ende noch sein Kinderbettchen mitzugeben.

Außerdem hätte ich gedacht, wenn man als Vater sein Kind zu sich holt, dann tut man es, weil man sich auf das Kind freut, und weil man dem Kind auch bei sich ein Stück "Zu Hause" bieten möchte. Dazu würde es doch auch gehören, dass man sich gerne ein Zweitgarnitur anschafft, auch damit das Kind merkt, dass es willkommen ist beim Vater. Ohne dass man sich mit der Kindsmutter um jeden Groschen streitet, den man dann fürs Kind ausgegeben hat... Aber da bin ich wohl sehr naiv!!!

Ach so: Es gibt zum Thema Kinderfreibetrag wunderschöne höchstrichterliche Rechtsprechung, die darauf hinausläuft, dass die Kosten für die Unterhaltung von Kindern proportional ansteigt mit dem Einkommen der Eltern, dass also - letztlich - "Besserverdienende" mehr staatliche Unterstützung bekommen müssen als Kleinverdiener für ihre Kinder, weil sie ihren Kindern ja einen "gehobeneren Lebensstil" finanzieren müssen. Ich persönliche sehe die Argumentation der Richter zwar nicht wirklich ein - aber ich sehe es auch nicht wirklich ein, einer Kindsmutter eventuell vorzuhalten, dass sie mehr Geld zur Verfügung habe als der unterhaltszahlende Vater...

Und was die staatliche Entlastung von Eltern durch den Kinderfreibetrag betrifft: Der kommt (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur "besserverdienenden" Eltern zu Gute, die einen hinreichend hohen Steuersatz haben.

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Re: Ergänzung

Antwort von Sabri am 05.02.2004, 16:57 Uhr

"Wie konnte mein Vater eine 8-Köpfige Familige durchbringen, mit einem Arbeitergehalt und seinen Kindern eine gute Ausbildung ermöglichen, muss ich mich da fragen, wenn ein einzelnes Kind angeblich nicht von 600DM zu ernähren ist"

Äh, ich muss gestehen, dass ich mein einziges Kind auch nicht von 300€ versorgen kann (ernähren schon). Hat aber vielleicht auch etwas mit meiner Situation als berufstätige Alleinerziehende (hohe Kinderbetreuungskosten), dem Leben in der Großstadt (die alte Wohnung mit einem Zimmer weniger war erheblich billiger), der Tatsache, dass der KV den Umgang nicht geregelt bekommt (muss am Wochenende den Zoo selber zahlen und auch alle Weihnachtsgeschenke kaufen) und meiner Verschwendung (warum sollte ich am Kind sparen, wenn ich es bei mir auch nicht tue) zu tun. Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der, in der ich als Kind aufgewachsen bin (als eines von vielen Kinden mit Mutter und Vater und auf dem Land).
Aber mit Unterhalt + Kindergeld käme ich auch bei absoluter Sparsamkeit nicht hin.
Gruß, Sabri

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Re: Ergänzung

Antwort von RainerM am 06.02.2004, 8:53 Uhr

Hi Sabri,
ich will das nicht in Abrede stellen.

Kinder zu versorgen, ist schwierig, besonders als Alleinerziehende, da kommen vollkommen andere Kosten zusammen, als in der Familie, und zwar für alle Beteiligte.

Mit dem Kindesunterhalt soll auch nicht alles zu bezahlen sein - das wäre auch nur bei Spitzenverdienern möglich.

Schade, dass es beim Umgang etc nicht klappt, die Entlastung würde dir nicht nur finanziell gut tun.

Ich habe di8esen Monat meinen Sohn wieder für 8-9 Tage bei mir.
Seine Mutter wird dann evtl. einen Lehrgang vom Arbeigeber bekommen.
Ausserdem sind meine Umgangswochenenden auch für den Job mit eingeplant, was ihre Position in dem Geschäft wieder stabilisiert hat.

So kann also ein guter Umgang durchaus einen beachtlichen Nutzen für die Mutter bringen.
Ich wünsche dir, dass das irgendwann bei euch auch besser klappt.

ciao

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Re: Nicht für nötig...

Antwort von nightingale am 06.02.2004, 9:55 Uhr

moin,

ich will ja nun nicht dem kinderbett-speditieren das wort reden, aber das

>Außerdem hätte ich gedacht, wenn man als Vater sein Kind zu sich holt, dann tut man es, weil man sich auf das Kind freut ... Ohne dass man sich mit der Kindsmutter um jeden Groschen streitet, den man dann fürs Kind ausgegeben hat...

dünkt mich manchmal doch seltsam.

d. h. als vater (bzw. unterhaltszahler) soll man die kosten, die kind bei einem selbst mit sich bringt, freudestrahlend als selbstverständlichkeit tragen denn man freut sich ja drauf?

als mutter (rsp. unterhaltsempfänger)kann man die diesselben kosten aber ebenso selbstverständlich beim zahler reklamieren? ja freut man sich denn da nicht?

ich gebe zu, das ist nicht unpolemisch. aber diese sorglose argumentation regt schon auf. es geht hier nicht um peanuts.

greetz,
nachtigall

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Re: Nicht für nötig...

Antwort von Leena am 06.02.2004, 23:55 Uhr

Eigentlich finde ich, dass weder der betreuende Elternteil (d.h. Mutter rsp. Unterhaltsempfänger) noch der "Besuchsvater" als Unterhaltszahler solche Kleinkriege anfangen sollten, denn letztlich geht es, meines Erachtens, eben doch um Peanuts...

Soo viel Geld kostet es nicht, ein Kind alle 14 Tage ein Wochenende durchzufüttern (man wird ja wohl kaum Trüffel fürs Kind kaufen), soo viel kosten ein Schlafanzug, eine Ersatzhose etc. nicht, man kann sowas gebraucht o.ä. schon durchaus günstig bekommen, habe ich gehört.

Und es bleibt ja wohl auch eine Tatsache, dass Kinder zum Gutteil ein teures Privatvergnügen sind, dessen Kosten man letztlich selbst tragen muss. Und genau das erwarte ich eigentlich auch von verantwortungsbewußten Eltern: Man trägt die Kosten, und zwar ohne sie sich gegenseitig vorzurechnen - etwas anderes ist schlechter Stil, in meinen Augen!

Und noch mal eine private Anmerkung: Ich habe vom Vater meines Kindes noch nie Kosten reklamiert, weil ich von ihm nichts nehmen würde, was er mir nicht freiwillig gäbe (und wenn es noch so mein "gutes Recht" wäre). Da habe ich lieber gearbeitet und selbst den Unterhalt für mein Kind verdient, auch wenn es oft genug hinreichend knapp war - da habe ich nämlich auch meinen Stolz!

Gruß, Leena

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Re: Nicht für nötig...

Antwort von nightingale am 09.02.2004, 8:49 Uhr

sorry, da habe ich dich wohl falsch verstanden.

>Und es bleibt ja wohl auch eine Tatsache, dass Kinder zum Gutteil ein teures Privatvergnügen sind, dessen Kosten man letztlich selbst tragen muss. Und genau das erwarte ich eigentlich auch von verantwortungsbewußten Eltern: Man trägt die Kosten, und zwar ohne sie sich gegenseitig vorzurechnen - etwas anderes ist schlechter Stil, in meinen Augen!

*100%zustimmung*

greetz,
nachtigall

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