Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 05.02.2004, 10:11 Uhr

Ergänzung

HI Nachtigall,
also das mit dem Weiterleiten ist auch rein virtuell von mir gemeint und sollte so gesehen werden.

Und ich persönlich bin auch nicht unbedingt ein Verfechter dieser regelung, wollte nur die vorgegebenen Begründungen weitergeben.

Diese Reglung ist vor allem für Unterhaltspflichtige mit mehreren Unterhaltspflichten eine Kantastrophe, wenn man dann noch andere Kosten (zB Umgang) sich vor Augen hält.

Ich selber zahle auch diese ominösen 135% Regelbetrag, habe aber NUR eine Unterhaltspflicht und arbeite als Angestellter Ing im ÖD.
trotzdem reicht mein Einkommen (nach Düsseldorfer Tabelle) gerade dazu aus, diesen Betrag zu leisten, ohne dass ich besondere Abzüge beim Einkommen verrechnen lasse.

Wie kann also ein ungelernter Arbeiter mit viel weniger Netto dazu verdonnert werden, genau da selbe zu zaheln, wie ich?

Da scheit einem das Unrecht entgegen, dass in dieser Regelung verborgen ist.

Wie das von Oberfinanzdirektionen, Bundesfinanzhof oder den "geldempfangenden Elternteilen" gesehen iwrd, ist sicherlich was anderes... wie ich weiter unten lese, ist man da der Meinung, dass auch das noch zu wenig ist....

Wie konnte mein Vater eine 8-Köpfige Familige durchbringen, mit einem Arbeitergehalt und seinen Kindern eine gute Ausbildung ermöglichen, muss ich mich da fragen, wenn ein einzelnes Kind angeblich nicht von 600DM zu ernähren ist.

bye

 
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