Geschrieben von RainerM am 05.02.2004, 7:55 Uhr |
Ergänzung
Hi,
seit dem 1.01.2001 giubt es eine veränderte Regelung, das halbe Kindergeld betreffend.
Und zwar muss der Kindergeldanteil des Unterhaltspflichtige dann mit für den Unterhalt verwertet werden, wenn das Existenzminimum des Kindes gefährdet ist.
Wenn der Vater hier "etwas weniger als den mindestsatz" zahlt (welchen "Mindessatz"? den "Regelbetrag" oder die 135% vom Regelbetrag?) dann wird vom Kindesunterhalt NICHT das halbe Kindegeld abgezogen, denn er muss seine Hälfte für das Kind verwenden.
Also hat er das halbe KiGeld bekommen, MUSS es aber an die Kinder weiterleiten...
Mit dieser Regelung erfüllt der Gesetzesgeber eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes.
cu
- Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag - Kathrinchen79 04.02.04, 14:28
- Re: Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag - Leena 04.02.04, 15:33
- Ergänzung - RainerM 05.02.04, 7:55
- Re: Ergänzung - Kathrinchen79 05.02.04, 9:25
- Re: Ergänzung - RainerM 05.02.04, 9:37
- Re: Ergänzung - nightingale 05.02.04, 9:56
- Re: Ergänzung - RainerM 05.02.04, 10:11
- Re: Ergänzung - nightingale 05.02.04, 10:23
- Re: Ergänzung - Sabri 05.02.04, 16:57
- Re: Ergänzung - RainerM 06.02.04, 8:53
- Re: Ergänzung - RainerM 05.02.04, 10:11
- Re: Ergänzung - Kathrinchen79 05.02.04, 9:25
- Re: Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag - Kathrinchen79 05.02.04, 9:45
- Re: Nicht für nötig... - Leena 05.02.04, 15:40
- Re: Nicht für nötig... - nightingale 06.02.04, 9:55
- Re: Nicht für nötig... - Leena 06.02.04, 23:55
- Re: Nicht für nötig... - nightingale 09.02.04, 8:49
- Re: Nicht für nötig... - Leena 06.02.04, 23:55
- Re: Nicht für nötig... - nightingale 06.02.04, 9:55
- Re: Nicht für nötig... - Leena 05.02.04, 15:40
- Ergänzung - RainerM 05.02.04, 7:55
- Re: Frage wg. Steuer getrennte Eltern / Kindergeld und Kinderfreibetrag - Leena 04.02.04, 15:33