Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 05.02.2004, 7:55 Uhr

Ergänzung

Hi,

seit dem 1.01.2001 giubt es eine veränderte Regelung, das halbe Kindergeld betreffend.

Und zwar muss der Kindergeldanteil des Unterhaltspflichtige dann mit für den Unterhalt verwertet werden, wenn das Existenzminimum des Kindes gefährdet ist.

Wenn der Vater hier "etwas weniger als den mindestsatz" zahlt (welchen "Mindessatz"? den "Regelbetrag" oder die 135% vom Regelbetrag?) dann wird vom Kindesunterhalt NICHT das halbe Kindegeld abgezogen, denn er muss seine Hälfte für das Kind verwenden.

Also hat er das halbe KiGeld bekommen, MUSS es aber an die Kinder weiterleiten...

Mit dieser Regelung erfüllt der Gesetzesgeber eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes.

cu

 
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