Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 01.05.2005, 20:22 Uhr

Besuchsrecht und andere Fragen

liebe nikli,
du musst gar nichts !!!
das sorgerecht kann er dir nicht streitig machen,es sie denn du bist straffällig geworden, drogenexzesse oder ähnliches. übernachten muss dein baby jetzt schon überhaupt nicht, wenn sie soo klein ist.
auch dann hast du das aufenthaltsbestimmungsrecht und er allenfalls umgangsrecht.
du wirst schon deine gründe haben, warum du ihn nicht mit ihr allein lassen willst und wenn er irgendwas bewirken will, muss er klagen, dann gibt es evtl. den betreuten umgang.
ich lese wirkliche sorge zwischen den zeilen, deswegen hör auf deinen bauch, 2-3 stunden finde ich in dem alter ausreichend...aber das ist nur meine meinung.
bleib ganz ruhig, er kann dir gar nichts !!vielleicht entwickelt sich ja alles zum guten und dann findet ihr gemeinsam eine lösung...ansonsten jugendamt einschalten

alles gute

vallie

 
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