Geschrieben von vallie am 01.05.2005, 20:22 Uhr |
Besuchsrecht und andere Fragen
liebe nikli,
du musst gar nichts !!!
das sorgerecht kann er dir nicht streitig machen,es sie denn du bist straffällig geworden, drogenexzesse oder ähnliches. übernachten muss dein baby jetzt schon überhaupt nicht, wenn sie soo klein ist.
auch dann hast du das aufenthaltsbestimmungsrecht und er allenfalls umgangsrecht.
du wirst schon deine gründe haben, warum du ihn nicht mit ihr allein lassen willst und wenn er irgendwas bewirken will, muss er klagen, dann gibt es evtl. den betreuten umgang.
ich lese wirkliche sorge zwischen den zeilen, deswegen hör auf deinen bauch, 2-3 stunden finde ich in dem alter ausreichend...aber das ist nur meine meinung.
bleib ganz ruhig, er kann dir gar nichts !!vielleicht entwickelt sich ja alles zum guten und dann findet ihr gemeinsam eine lösung...ansonsten jugendamt einschalten
alles gute
vallie
- Besuchsrecht und andere Fragen - nikli 01.05.05, 11:09
- Re: Besuchsrecht und andere Fragen - vallie 01.05.05, 20:22
Was wenn der Vater abhaut???
Morgen hab ich ein Date und weiss nicht wo ich mit ihm soll??? HIIILLLFE
Das ist doch krank, oder?
So eine Wut auf meinen A... Ex.....
Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?
Probleme Papa-WE
@suka
Auszug vom papa - wie erklären?
Habe eine Frage wegen dem Erziehungsgeld