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Geschrieben von Ött am 30.04.2005, 9:23 Uhr

Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?

Ich habe eine Frage zum Unterhalt, ich weiß ja, daß das hier dauerthema ist, aber mit googeln komme ich leider nicht weiter.
Der vater meines Jüngsten hate bisher keinen Unterhalt bezahlt, da arbeitslos. Ich bekomme Unterhaltsvorschuß. Er hat mich vorhin gefragt, wie es mit Unterhalt aussehen würde, wenn er einen Job annimmt, bei dem er ca. 1000,00 Euro brutto verdient. Laut Berliner Tabelle müßte er bei einem Netto-Gehalt bis 1300,00 Euro einen Unterhalt von 199,00 Euro zahlen. Stimmt das so? Kann er da noch die Hälfte vom Kindergeld einbehalten, sprich ich würde von ihm 50,00 Euro bekommen? Würde das Jugendamt dann weiterhin Uunterhaltsvorschuß zahlen?
Vielen Dank für die Antworten.

 
4 Antworten:

Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?

Antwort von mrs.Winterbourne am 30.04.2005, 13:33 Uhr

Bei den Unterhaltsangaben der Düsseldorfer Tabelle ist das halbe Kindergeld schon abgezogen. Also bleiben die 199€.
Nun ist aber die Frage was ihm von den 1000€ brutto bleiben. Es gibt da so eine Selbstbehaltsgrenze. Glaube war um die 800€. Die muß er haben für sich selber zum Leben. Alles was drüber ist muß an Unterhalt bezahlt werden. Also maximal 199€ in Deinem Falle.

Ist jetzt nur mal ganz Laienhaft beschrieben.

Manja

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Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?

Antwort von Ött am 30.04.2005, 21:12 Uhr

Da ich davon ausgehe, daß er max. 800,00 netto bekommen würde, bräuchte er also nichts zu zahlen und ich bekäme weiter Unterhaltsvorschuß?

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Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?

Antwort von 32+4 am 01.05.2005, 18:44 Uhr

von dem bruttogehalt kann man nicht ausgehen.
es zählt das bruttojahreseinkommen + urlaubsgeld + weihnachtsgeld ; geteilt durch 12 = das durchschnittliche bruttomonatseinkommen.
davon können dann aber auch wieder berufsbedingte aufwendungen abgezogen werden, manchmal wird dem unterhaltszahler dann auch noch ein erwerbstätigenbonus gewährt.

der selbststbehalt im westen liegt bei 840€ ( falls es sich hier nicht um das einzugsgebiet des OLG oldenburg handelt, dann liegt ser SB bei vorläufig ~ 950€ )
um das hälftige kindergeld angerechnet zu bekommen, muß er schon mindestens 135 des regelsatzes der DT zahlen.

so ich hoffe das war jetzt auch verständlich ;-)))

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Oh-oh-oh, was wird da nur alles geschrieben...

Antwort von RainerM am 02.05.2005, 8:08 Uhr

Hi,
mich wundert wirklich, was hier an Antworten vorgetragen wird, da ihr es doch eigentlich alle wissen solltet.

-Die Beträge der Düsseldorfer tabelle enthalten noch das hälftige Kindergeld.
Das halbe Kindergeld (77Euro) wird dann, wenn ein ausreichend hoher Unterhalt (135% vom Regelbetrag) gezahlt wird, noch abgezogen.

-135% vom Regelbetrag minus halbes Kindergeld der ersten Altersstufe beträgt 192euro, ab Juli voraussichtlich 199Euro (neuer Regelbetrag)

-Grundlage ist das über 12 Moante gemittelte Nettoeinkommen (das wird jedoch noich rechnerisch geprüft)

-Selbstbehaltsatz im Westen beträgt bei Erwerbstätigkeit 840Euro zuzuüglich berufsbedingter Kosten zuzüglich evtl. Kredite

Bei 1000Euro Brutto wird wohl nichts bei rauskommen, wobei er eine erhöhte erwerbsobliegenheit hat und evtl. könnte der der Kindesunterhalt durch Zeitungsaustragen erwirtschaften.

Gruss

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