Geschrieben von Ött am 30.04.2005, 9:23 Uhr |
Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto?
Ich habe eine Frage zum Unterhalt, ich weiß ja, daß das hier dauerthema ist, aber mit googeln komme ich leider nicht weiter.
Der vater meines Jüngsten hate bisher keinen Unterhalt bezahlt, da arbeitslos. Ich bekomme Unterhaltsvorschuß. Er hat mich vorhin gefragt, wie es mit Unterhalt aussehen würde, wenn er einen Job annimmt, bei dem er ca. 1000,00 Euro brutto verdient. Laut Berliner Tabelle müßte er bei einem Netto-Gehalt bis 1300,00 Euro einen Unterhalt von 199,00 Euro zahlen. Stimmt das so? Kann er da noch die Hälfte vom Kindergeld einbehalten, sprich ich würde von ihm 50,00 Euro bekommen? Würde das Jugendamt dann weiterhin Uunterhaltsvorschuß zahlen?
Vielen Dank für die Antworten.
- Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - Ött 30.04.05, 9:23
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - mrs.Winterbourne 30.04.05, 13:33
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - Ött 30.04.05, 21:12
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - 32+4 01.05.05, 18:44
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - Ött 30.04.05, 21:12
- Oh-oh-oh, was wird da nur alles geschrieben... - RainerM 02.05.05, 8:08
- Re: Unterhaltshöhe bei 1000,00 brutto? - mrs.Winterbourne 30.04.05, 13:33