Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 13:51 Uhr

Äpfel mit Birnen, finde ich.

Meinst Du mit "durchsetzbar" die konkrete Umsetzung?

Im Extremfall, wenn der Umgangselternteil darauf besteht und das Kind sich mit Händen und Füßen weigert, wird das polizeilich durchgesetzt. Das sieht das Gesetz vor.

Ob man es so weit kommen läßt? Hmmm
Man kann leicht sagen, daß man das NIENIENIE tun würde, wenn man der betreuende Elternteil ist. Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß ich als Umgangselternteil lieber heulend und ohne Kind zu Hause sitze. Sehnsucht treibt manchmal seltsame Blüten.....

 
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