Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 20.03.2012, 13:47 Uhr

Äpfel mit Birnen, finde ich.

Natürlich. Aber diesen Kampf kann das Kind eben bei getrennten Eltern auch ausfechten, indem es sich weigert, das Umgangswochenende mit dem Vater anzutreten. Und meine ursprüngliche Frage zielte darauf ab, was dann geschieht - bzw. ob dieses Recht dann überhaupt noch durchsetzbar ist.

 
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