Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 30.05.2003, 22:04 Uhr

ASR - ABR

Hi Rob
Da hört sich das alles auch ein bissi differenzierter an. Deine prinzipiellen Beleuchtungen in Ehren. Ganz ehrlich Rob, so weit bin ich schon seit einigen Jahren. Und ich denke mal, dass weitaus die meisten hier schreibenden Mütter vom Prinzip her mit Dir einer Meinung sind. Zum Umsetzen reicht eine alleinige Haltung leider oft genug nicht aus. Werde aber noch was dazu schreiben. Das gehört aber unbedingt in ein neues Thread.... wegen Überlänge *gg*.

Aber was das ASR und das ABR betrifft. Def. Nein, es reicht das ABR nicht aus und auch mit dem ASR hat man nur dann handhabe, wenn man schnell genug reagiert. Alleine mit dem ABR kannst Du dem Flughafenzöllner leider gar nix und aber sowas von gar nix sagen, von den Landgrenzen will ich gar nicht reden (grüne Grenzen, etc.) :-((. Das interessiert den nicht. Allein das ASR interessiert. DAnn ist er bereit den werten Ausreisenden daran zu hindern das Kindlein mitzunehmen.

Und das weiss ich definitiv, weil das Kind einer Freundin auf diesem Weg auf nimmer Wiedersehen aus Europa verschwand... und ward nicht mehr gesehen. Haager Abkommen hin und her und auch ABR hin und her. Hat alles nichts geholfen. Formfehler? Nicht informierter Beamter? Was soll sie damit heute anfangen. An das Kind kommt sie nicht mehr ran und will das unter diesen Bedingungen auch nicht. Denn dann würde sie in der Tat gegen die Interessen des Kindes handeln. Irgendwann muss man akzeptieren, dass das Kind einem nicht mehr zugänglich ist um es vor weiterem Schaden zu bewahren. Eine Haltung, die ich erstaunlicherweise bei "entsorgten" Müttern sehr oft erkenne, bei Vätern aber wird viel zu oft polemisiert und Unrecht zu vermeindlichem Recht gemacht. Obs den kindern gerecht wird oder nicht.

Eine schönes Wochenende :-)
Grüsse
Heike

 
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