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Geschrieben von Zwergenalarm am 17.03.2023, 8:27 Uhr

???

Dem kann ich zustimmen, zumindest den logistischen und finanziellen Aufwand für den kommenden juristischen Weg sollte man von der Opferfamilie fernhalten können.

Was das Wahlalter betrifft……..da wäre ich sehr für sogar 21. Mir graut teilweise auf welch geistiger Basis da politische Macht verteilt wird.

Wenn aber der Fußball die teure Terrassentür mutwillig beschädigt, oder das freigelassene Kind eine Massenkarambolage verursacht sollten die Erziehungsberechtigten sehr wohl monetär zur Kasse gebeten werden können. Auch wenn das kindliche „Wunder“ erst 7 ist.

 
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