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Geschrieben von Zwergenalarm am 17.03.2023, 11:29 Uhr

P.S……zu früh gesendet

Was das Strafmaß für andere Straftaten betrifft…..da sollte man durchaus drüber reden, ob das nicht hinaufzusetzen wäre. Gerade bei Kindesmissbrauch z.B. aber das hat ja jetzt mit diesem konkreten Fall ja gar nichts zu tun.

Abgesehen davon halte ich die Strafe sich mit so einer Hypothek draußen durch‘s Leben zu schlagen sowieso für die härtere, unabhängig davon, ob man zum Wiederholungstäter wird. Das zu entscheiden, dafür gibt es hoffentlich qualifizierte Psychologen und Gerichtspsychiater.
Aber was machen wir denn mit all den Straftätern? Bis zum Lebensende durchfüttern? Dann ist es billiger die gleich zu eliminieren, aber halt…..das könnte dann auch Unschuldige treffen.

Ich hielte es für zielführender, dass die beiden Mädchen nach Abschluss der Untersuchungen zu einer öffentlichen Stellungnahme verpflichtet werden. Das wäre mit Sicherheit äußerst unangenehm und könnte der Opferfamilie die vielleicht benötigte Genugtuung verschaffen. Denn dann müssen die beiden Täterinnen sich ihr Handeln ganz genau nochmals vor Publikum vor Augen führen. So quasi als Ausgleich für den nicht möglichen Gerichtsprozess.

 
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