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Geschrieben von Sille74 am 16.03.2023, 23:08 Uhr

Nein!

Da ginge es ja nicht um Gesetzesanwendung bzw. ungleiche Gesetzesanwendung, sondern um Feststellung letztlich der Schuldfähigkeit (wofür es ja auch festgelegte Kriterien gibt bzw. wofür man im Fall von Kindern als Täter Kriterien schaffen könnte/müsste). Das muss man ja auch im Erwachsenenstrafrecht im Prinzip individuell prüfen(was da meistens entfällt, wenn es null Anhaltspunkte gibt, dass diese fehlt) und im Heranwachsendenstrafrecht ist diese Prüfung eigentlich auch vorgesehen, wurde aber ausgehöhlt, m.E. aus Machbarkeitsgründen.

 
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