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Geschrieben von Sille74 am 16.03.2023, 23:25 Uhr

Dabei geht es doch nicht um Anlassgesetzgebung

Meines Wissen wird unter Anlassgesetzgebung verstanden, dass man aufgrund eines bestimmten Anlasses mit heißer Nadel ein (neues) Gesetz/Gesetzeswerk strickt, das dann unausgegoren und schlecht ist. Darum geht es mir aber nicht. Das deutsche Strafrecht muss von mir aus überhaupt nicht verschärft werden, sondern "nur" konsequenter angewandt werden und auch einige fragwürdige, von der Rechtsprechung geschaffenen Konstrukte (wie z.B. Anwendung des in dubio pro reo-Grundsatzes bei der Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bei Heranwaxhsenden anzuwenden ist)

 
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