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Geschrieben von Benedikte am 17.03.2023, 10:45 Uhr

nie aus so einem Anlass heraus

Ich würde nie Gesetzesänderungen befürworten, die aus einem konkreten Anlass motiviert werden- wo dann einzelfallbedingt die Emotionen hochkochen.

Grundsätzlich- gibt es ja ausreichend, auch fundierte Meinungen, dass der Reifegrad zwischen 12 und 14jährigen sich nicht sehr unterscheidet. Vielleicht findet man eine Regelung wie bei den 18 bis 21jährigen, wo man dann eben immer entscheiden muss, welches Recht angewandt wird, Jugendrecht oder Erwachsenenrecht, hier dann Jugendrecht oder Strafunmündigkeit. Selbst bei Strafrecht- 10 Jahre ist im Jugendstrafrecht MAximum.

Mir macht es Probleme, wie- gerade hier im Forum- immer auf den Schutz der Täterinnen gezielt wird. Die müssen geschützt, erzogen, resozialisiert werden- damit deren Leben nicht im Eimer ist. Luise ist aber tot, mausetot, und dauerhaft tot.

Und es war kein Unglück, Leichtsinn, emotionsbedingter Ausraster. 30 Messerstiche...man muss mal überlegen, wieviel das ist. Die haben auf eine bereits blutende Luise weiter eingestochen....Und danach bei den Eltern von Luise anzurufen und zu fragen, ob die zuhause sei- oder am nächsten Tag ein Tanzvideo hochzuladen ( Nachrichten gestern)....mir scheint das alles sehr geplant und durchdacht. Da denke ich, könnte man wirklich, was gesetzlich derzeit wegen der Altersgrenze nicht möglich, über Jugendrecht nachdenken. Hier zu sagen, dass es sich um ein Kid handelt, das die Tat nicht durchdringt, ich tu mich schwer.

Aber wie eingangs gesagt- nicht aus der Emotion und dem konkreten Fall heraus ein Gesetz für alle ändern.

 
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