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Geschrieben von Sille74 am 17.03.2023, 0:08 Uhr

Nein!

Eigentlich sieht das Gesetz vom Wortlaut her vor, dass bei Heranwachsenden (nur) dann Jugendstraf anzuwenden ist, wenn der Heranwachsende von seiner Entwicklung und Reife noch einem Jugendlichen gleichsteht. Der BGH hat nun irgendwann mal entschieden, dass hier auch der in-dubio-pro-reo-Grundsatz anzuwenden sei. Das ist zwar h.M., aber trotzdem nicht ganz unumstritten und hat letztlich zu einer Umkehr dessen geführt, was das Gesetz eigentlich vorsieht, zumal nun m.E. dies nur noch sehr oberflächlich geprüft wird.

 
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