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Geschrieben von Sille74 am 17.03.2023, 9:00 Uhr

Ach so, jetzt ...

Wobei das zumindest im deutschem Recht auch nicht so sein muss. Da haften die Eltern nur dann, wenn sie in irgendeiner Form ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist/wäre gar nicht so selten eben nicht der Fall. Dafür haftet dann i.d.R. das Kind selbst. Bei dem ist aber halt in vielen Fällen nichts zu holen ...

 
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