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Geschrieben von Sille74 am 17.03.2023, 8:08 Uhr

Dabei geht es doch nicht um Anlassgesetzgebung

Grundsätzloch finde ich eigentlich soöche "Anlässe" gar nicht schlecht, die Gesetzeslage oder die Rechtspraxis oder beides auf den Prüfstand zu stellen. Das ist doch eigentlich oft der Fall, dass ein oder mehrere "Anlässe" zeigen, dass (evtl.) Handlungsbedarf besteht. Es ist ja auch nicht so, dass die Frage, ab wann Strafmündigkeit gegeben sein soll, völlig neu genau jetzt aufkommt. Neue Regelungen dürfdn halt deshalb nicht schlampig und undurchdacht gemacht sein.

 
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