Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sille74 am 17.03.2023, 8:53 Uhr

Ich glaube, wir haben schon weiter oben angefangen, aneinander vorbeizureden ...

Ich rede hier (eigentlich) immer noch - ganz allgemein, fast unabhängig vom vorliegenden Fall - davon, dass m.E. im Strafrecht die sog. "Genugtuung" nicht ganz aus dem Blick gelassen werden sollte. Oben schrieb ja jemand, Strafen dienten "nur" der Genugtuung der Gesellschaft. Ja, tun sie und sollten sie m.E. auch in gewissem Rahmen. Das hat aber nichts mit Willkür, inhumanen Strafen, blinden Rachegefühlen nachgeben o.ä. zu tun hat ...

Natürlich dient Strafrecht nicht nur und hauptsächlich der Genugtuung und natürlich sollten Gesetze nicht mit heißer Nadel gestrickt werden, nur um der Gesellschaft Genugtuung zu verschaffen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.