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Geschrieben von Caot am 04.04.2017, 8:00 Uhr

Zwei getrennte paar Schuhe

einmal müssen alle Einnahmen, auch als Rentner, versteuert bzw. angegeben werden.

Abgaben an ein Amt, nur wegen einem MV muss sie nicht. Beachten muss Sie beim MV auch nichts. Sie muss allerdings bestätigen, dem Einwohnermeldeamt, das ihr Sohn da jetzt wohnt. Nach Paragraph 19 des BMG.

Die Frau könnte sich, wenn sie Eigentümerin ist, z.B. bei Haus-und Grund eintreten und sich dann dort beraten lassen.

So ganz schlau, werde ich allerdings nicht. Ist die alte Dame erst seit gestern eine Eigentümerin? Weiß sie nicht wie es geht? Oder ist sie nur eine Mieterin?

 
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