Geschrieben von Caot am 04.04.2017, 8:00 Uhr |
Zwei getrennte paar Schuhe
einmal müssen alle Einnahmen, auch als Rentner, versteuert bzw. angegeben werden.
Abgaben an ein Amt, nur wegen einem MV muss sie nicht. Beachten muss Sie beim MV auch nichts. Sie muss allerdings bestätigen, dem Einwohnermeldeamt, das ihr Sohn da jetzt wohnt. Nach Paragraph 19 des BMG.
Die Frau könnte sich, wenn sie Eigentümerin ist, z.B. bei Haus-und Grund eintreten und sich dann dort beraten lassen.
So ganz schlau, werde ich allerdings nicht. Ist die alte Dame erst seit gestern eine Eigentümerin? Weiß sie nicht wie es geht? Oder ist sie nur eine Mieterin?
- Mal ne Frage zum Thema vermieten - Hinze 03.04.17, 20:12
- Evtl. Hilft Dir dieser Link... LG - peekaboo 03.04.17, 21:58
- Re: Mal ne Frage zum Thema vermieten - Benedikte 03.04.17, 21:58
- Zwei getrennte paar Schuhe - Caot 04.04.17, 8:00
- Re: Zwei getrennte paar Schuhe - Danyshope 04.04.17, 9:11
- doch unlogisch - da ältere Dame....... - Caot 04.04.17, 10:46
- Re: doch unlogisch - da ältere Dame....... - Strudelteigteilchen 04.04.17, 11:41
- Ortsübliche Vergleichsmiete... - Leena 04.04.17, 21:23
- Wir... - Trini 04.04.17, 12:15
- Re: doch unlogisch - da ältere Dame....... - Danyshope 04.04.17, 13:20
- Aufklärung von wegen unlogisch und warum nicht bekannt - Hinze 04.04.17, 14:10
- Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund - Hinze 04.04.17, 14:13
- Re: Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund - Danyshope 04.04.17, 14:40
- Dann muss man aber etwas anderes raten - Caot 05.04.17, 10:15
- Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund - Hinze 04.04.17, 14:13
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- Re: doch unlogisch - da ältere Dame....... - Strudelteigteilchen 04.04.17, 11:41
- doch unlogisch - da ältere Dame....... - Caot 04.04.17, 10:46
- Re: Zwei getrennte paar Schuhe - Danyshope 04.04.17, 9:11