von Leena am 04.04.2017, 21:23 Uhr |
Ortsübliche Vergleichsmiete...
Das ist in § 21 Abs. 2 EStG geregelt:
"Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich."
Allerdings muss man dabei auf Miete + umlagefähige Nebenkosten abstellen, und die niedrigste ortsübliche Vergleichsmiete ist auch noch eine ortsübliche Vergleichsmiete. Das Thema ist ziemlich eklig und der Teufel steckt im Detail - zumal man in den seltensten Fällen wirklich eine reale Vergleichsmiete heranziehen kann.
Die Anrechnung von Vermietungseinkünften (Einkünften, nicht Einnahmen!, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten) bei Renten, insbesondere bei Witwenrenten, ist noch mal ein anderes Thema.
- Mal ne Frage zum Thema vermieten - Hinze 03.04.17, 20:12
- Evtl. Hilft Dir dieser Link... LG - peekaboo 03.04.17, 21:58
- Re: Mal ne Frage zum Thema vermieten - Benedikte 03.04.17, 21:58
- Zwei getrennte paar Schuhe - Caot 04.04.17, 8:00
- Re: Zwei getrennte paar Schuhe - Danyshope 04.04.17, 9:11
- doch unlogisch - da ältere Dame....... - Caot 04.04.17, 10:46
- Re: doch unlogisch - da ältere Dame....... - Strudelteigteilchen 04.04.17, 11:41
- Ortsübliche Vergleichsmiete... - Leena 04.04.17, 21:23
- Wir... - Trini 04.04.17, 12:15
- Re: doch unlogisch - da ältere Dame....... - Danyshope 04.04.17, 13:20
- Aufklärung von wegen unlogisch und warum nicht bekannt - Hinze 04.04.17, 14:10
- Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund - Hinze 04.04.17, 14:13
- Re: Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund - Danyshope 04.04.17, 14:40
- Dann muss man aber etwas anderes raten - Caot 05.04.17, 10:15
- Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund - Hinze 04.04.17, 14:13
- Aufklärung von wegen unlogisch und warum nicht bekannt - Hinze 04.04.17, 14:10
- Re: doch unlogisch - da ältere Dame....... - Strudelteigteilchen 04.04.17, 11:41
- doch unlogisch - da ältere Dame....... - Caot 04.04.17, 10:46
- Re: Zwei getrennte paar Schuhe - Danyshope 04.04.17, 9:11