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von Leena  am 06.08.2013, 14:22 Uhr

wolke76

Na ja, ganz so eindeutig ist das mit den "unabhängigen Gutachten, dass er durchgeknallt und gefährlich" sei, ja wohl nicht, soweit ich das mitbekommen habe.

Das erste Gutachten (von der besagten Ärztin, bei der die Freundin von Mollath's Ex-Frau arbeitete) ist ja wohl nur aufgrund der Angaben der Ehefrau geschrieben worden, und nach Sicht der Ehefrau war eben von einer "ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung" auszugehen. Definitiv nicht sauber, das Gutachten, wenn das alles so bestätigt wird.

Das nächste Gutachten ging ja wohl hauptsächlich von der Aktenlage aus, und ausgehend davon, dass seine Vorwürfe NICHT stimmen könnten, wurde ihm ein „paranoides Gedankensystem“ attestierte.

Andere Gutachter, die sich mit Mollath persönlich beschäftigt haben, haben ihn entweder für gesund und ungefährlich befunden, oder eben den "Verfolgungswahn" bestätigt, ihn jedoch nicht als allgemeingefährlich beurteilt.

So ganz einfach dürfte Mollath als Mensch vermutlich nicht sein - andererseits spricht sehr viel davon, dass er mit seinen "Wahnideen" eben DOCH recht hatte. Wobei ihn die Erfahrungen der letzten Jahre sicherlich geprägt haben werden... und das, was er erlebt hat, sollte in einem Rechtsstaat absolut niemand erleben müssen. Da besteht defintiv Handlungs- und Aufklärungsbedarf, meines Erachtens.

Insoweit halte ich die heutige Entscheidung für wichtig und richtig. :-)

 
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