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von DecafLofat  am 06.08.2013, 13:44 Uhr

wolke, ja, ich kenne den fall und erlaube mir daher eine meinung dazu

kurz gesagt: eine absolute justizschweinerei.
keiner hat ordentlich auf irgendwelche gutachten geschaut, die z T gefälscht waren. (unterschrift)
keiner hatte interesse, in dubio pro reo durchzuexerzieren, im gegenteil, von anfang an war jeder gegen den "outlaw" weil er es wagte, die heilige HVB unlauterer geschäfte zu bezichtigen. das sollte alles möglichst leise und schnell verstummen.
heute mollath, morgen wir - klingelts?
von daher applaudiere ich der entscheidung des OLG von heute.
bravo!

 
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