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von Leena  am 27.05.2014, 12:30 Uhr

Wer will nochmal, wer hat noch nicht, an diejenigen mit doppelter Staatsbür-

Ich habe zwar vom Datenbankfummeln so gar keine Ahnung, gebe Dir aber hinsichtlich der Meldedaten sofort recht, STT! :-)

Im Übrigen IST die doppelte Auflistung im Wählerverzeichnis sowohl in Italien als auch in Deutschland gar nicht unzutreffend, denn als in der EU-lebender EU-Bürger darf man es sich quasi aussuchen, ob man im Heimat- oder im Wohnsitz-Land wählt. Nur darf man es eben nur einmal tun - und unterschreibt das auch bei der Stimmabgabe.

 
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