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Geschrieben von Lauch1 am 28.08.2016, 14:50 Uhr

wenn sich jemand den kopf mit einem tuch oder schal einhüllt und nur

In Österreich wäre es in Banken, Tankstellen, vor Gericht verboten. In unangenehme Situationen kommen diejenigen, die dann darauf hinweisen müssen, siehe Zell/See.

 
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