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Geschrieben von Sille74 am 29.08.2016, 10:17 Uhr

Ok, jetzt habe ich es verstanden.

"..., sondern die Religion Vorrang vor der Qualifikation hat."

Das ist aber auch sehr plakativ und in der Pauschalität nicht richtig.

Das ist weder in der Praxis so, was ja zahlreiche Fälle belegen, noch gibt es das Gesetz (das AGG) in dem Maße so her.

 
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