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von Leena  am 08.05.2017, 14:42 Uhr

Urlaub-für mich aktuell und dringend

Schau mal in § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

So gesehen - wenn die Kollegen für die Zeit, in der der Kindergarten ihrer Kinder geschlossen hat, keine Kinderbetreuung haben, hat deren Urlaubswunsch insoweit i.d.R. unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang vor dem Urlaubswunsch eines Familienvaters, der innerhalb der 6 Wochen Sommerferien aus Kostengründen unbedingt in Woche X und Y Urlaub nehmen möchte.

 
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