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von Leena  am 25.04.2018, 21:08 Uhr

Unterschied

Wenn ich in staatlichen, religionsfreien Räumen tätig bin, bin ich das ja nicht als "Privatperson", sondern als Vertreter des Staates.

Dabei fühle ich mich durchaus zur Neutralität verpflichtet und stelle weder meine Religion noch meine Weltanschauung zu Schau. Da geht es ja dann nicht um meine privaten, persönlichen Überzeugungen, sondern dann repräsentiere ich ausschließlich meinen Staat - und bin insoweit zur Neutralität verpflichtet, selbstverständlich.

 
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