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Geschrieben von Petra28 am 25.04.2018, 20:40 Uhr

Du darfst gern alles zur Schau stellen, woran du glaubst...

und öffentlich essen oder nicht essen, was du magst. Für den Freistaat Bayern gilt das, was in der Landesverfassung steht: Es besteht keine Staatskirche. Und daher auch keine “Landesreligion“.

 
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