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von Leena  am 25.04.2018, 20:43 Uhr

Nicht Gott verpflichtet

Wenn ich in meiner Behörde Entscheidungen treffe, bin ich dabei nicht Gott (oder meinem christlichen Gewissen) verpflichtet, sondern entscheidend ist einzig und allein, ob ich nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt bin, diese Entscheidung so auch vor Gericht halten zu können.

Ob meine "Kunden" dabei beten bzw. zu wem sie beten, ist mir dabei hinreichend egal.

Ich bin gegen Kreuze in öffentlichen Behörden.

 
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