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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.06.2011, 12:20 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

Dann wohnst Du in einem Bundesland mit Berufsschulpflicht. Das ist dann aber irgendwie anders - da bin ich überfragt. Grundsätzlich sind die Eltern (in dem Fall also Du) verpflichtet, darauf zu achten, daß Kinder der Schulpflicht nachkommen. Wie das aber bei der Berufsschulpflicht aussieht, kann ich nicht sagen. Das hängt sicher auch vom Bundesland ab, was da von den Eltern noch erwartet wird.

Nochmal: Arbeitsamt, und dann eine Maßnahme. Es gibt Maßnahmen, die die Berufsschulpflicht erfüllen. Und vielleicht mal mit denen reden, ob die ihm notfalls au die Füße treten. Das JA macht es sich zu einfach.

 
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