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Geschrieben von larajoy1 am 30.06.2011, 12:09 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

Also emin Sohn hat die neunte Klasse abgeschlossen und sich danach auch in einer Ausbildung befunden, für ca 1 1/2 Jahre. Trotzdem sagt die Schule er sei Schulpflichtig???? !!!
Ich dachte auch man muß 12 Jahre zur Schule gehen???

Oder liege ich da verkehrt, glaub muß mal Googlen ;-)

 
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