Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von vallie am 30.06.2011, 11:49 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

bin ich anderer meinung.
das kind ist zwar 17, aber noch minderjährig und der vater ist nun mal verpflichtet, unterhalt zu leisten. egal wie der junge lebt.
selbst wenn er noch zur schule gehen würde, könnte er sich damit nicht allein versorgen und der vater ist immer noch unterhaltspflichtig.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.