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Geschrieben von Zzina am 30.06.2011, 11:46 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

WIESO sagt das Jugendamt das Dein Sohn nicht arbeiten kann, Krankschreibungen laufen über einen Arzt oder ärztl. Gutachter.
Das würde ja sonst im Gegenzug auch heißen wenn Doc mich krankschreibt, kann Jugenamt sagen ich soll wieder arbeiten gehen !?!?!

Und dann auch auf die Gefahr hin das Du das nicht lesen willst, kann ich den Kindsvater verstehen.. Junge hat da drei Wochen gewohnt und er hat mitbekommen, das Junge nur noch Herzchen im Sinn hat und sonst nüscht. Sorry der Vater scheint ja eher zu der arbeitenden Fraktion zu gehören, 2 Motorräder und eine Frau die daheimbleiben kann muß ja finanziert werden und ist ja auch in Ordnung wenn es deren Lebensmodell ist. Blöd halt für Dich....denn alleine die ganzen Kosten zu tragen ist hart und Kampf ums Geld auch. Aber das so abzutun das der Sohn halt gerade mal "ein wenig" spinnt reicht meines Erachtens auch nicht und so kommst Du für mich gerade rüber.
Dein 17 jähriger muß jetzt aufgezeigt bekommen, das es so leider nicht gehen kann. Gibst Du ihm jetzt noch Geld für sein Unternehmungen oder Wünsche ??
Weiß nicht ob ihr beide also Vater und Du gar nicht mehr miteinander redet, so ist es natürlich ganz blöd das der das Geld ganz streichen will...aber prinzipiell das er das nicht wirklich finanzieren will, das sich Euer Sohn da leistet, habe ich Verständnis für.

 
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