Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.06.2011, 12:05 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

Das klingt schon anders....

Und ich fürchte, der Vater hat Recht. Ich habe mir mal das komplette Urteil durchgelesen: Das paßt, leider.

Wenn der Junge tatsächlich psychisch komplett außerstande ist, irgendwas zu machen - Schule oder Arbeit - dann sollte das ein Arzt bescheinigen. Das JA hat diesbezüglich keine Kompetenz. Ich weiß aber nicht, ob Extremverliebtheit eine medizinische Indikation ist. Und wenn er mit 17 noch schulpflichtig ist - was ja bedeutet, daß er noch nicht mal die 9. Klasse abgeschlossen hat - dann liegt da ja schon länger was im Argen. Die 9. Klasse schließt man gemeinhin mit 15 ab.

Ich weiß, daß Kinder ab 15 bei der ARGE aufschlagen müssen, wenn sie nicht in Ausbildung sind und die Eltern H4 beziehen. Mein KindGroß ist gerade 15 geworden, ich beziehe H4, und mein Kind wird jetzt selber als erwerbsfähig geführt und hat eine eigene SB bei der ARGE (lustigerweise eine andere als ich). Mein Kind muß jetzt jedes Jahr nachweisen, daß es sich noch in Ausbildung befindet - sonst wird es zur ARGE zitiert. Und auch, wenn ich zuerst ganz schön erschrocken bin - im Grunde ist das völlig richtig so. In ein paar Wochen wird es die 9. Klasse abgeschlossen haben und ist damit nicht mehr schulpflichtig. Warum sollte sie dann im Zweifel zu Hause sitzen und von der Solidargemeinschaft bezahlt werden?

Der Vater des 17jährigen kann im Zweifel auch nichts dafür, daß Du Dich aufgrund jüngerer Kinder außerstande siehst, ganztags zu arbeiten. Oder sind die beiden Kleinen auch von ihm? Zumal rein rechtlich eine VZ-Arbeit zumutbar ist, wenn das jüngste Kind 6 Jahre alt ist.

Vielleicht sollte der junge Mann sich mal beim Arbeitsamt melden? Die machen ihm im Zweifel auch Feuer unterm Hintern.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.