Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.06.2011, 12:05 Uhr |
Unterhalt § 1602 abs 1
Das klingt schon anders....
Und ich fürchte, der Vater hat Recht. Ich habe mir mal das komplette Urteil durchgelesen: Das paßt, leider.
Wenn der Junge tatsächlich psychisch komplett außerstande ist, irgendwas zu machen - Schule oder Arbeit - dann sollte das ein Arzt bescheinigen. Das JA hat diesbezüglich keine Kompetenz. Ich weiß aber nicht, ob Extremverliebtheit eine medizinische Indikation ist. Und wenn er mit 17 noch schulpflichtig ist - was ja bedeutet, daß er noch nicht mal die 9. Klasse abgeschlossen hat - dann liegt da ja schon länger was im Argen. Die 9. Klasse schließt man gemeinhin mit 15 ab.
Ich weiß, daß Kinder ab 15 bei der ARGE aufschlagen müssen, wenn sie nicht in Ausbildung sind und die Eltern H4 beziehen. Mein KindGroß ist gerade 15 geworden, ich beziehe H4, und mein Kind wird jetzt selber als erwerbsfähig geführt und hat eine eigene SB bei der ARGE (lustigerweise eine andere als ich). Mein Kind muß jetzt jedes Jahr nachweisen, daß es sich noch in Ausbildung befindet - sonst wird es zur ARGE zitiert. Und auch, wenn ich zuerst ganz schön erschrocken bin - im Grunde ist das völlig richtig so. In ein paar Wochen wird es die 9. Klasse abgeschlossen haben und ist damit nicht mehr schulpflichtig. Warum sollte sie dann im Zweifel zu Hause sitzen und von der Solidargemeinschaft bezahlt werden?
Der Vater des 17jährigen kann im Zweifel auch nichts dafür, daß Du Dich aufgrund jüngerer Kinder außerstande siehst, ganztags zu arbeiten. Oder sind die beiden Kleinen auch von ihm? Zumal rein rechtlich eine VZ-Arbeit zumutbar ist, wenn das jüngste Kind 6 Jahre alt ist.
Vielleicht sollte der junge Mann sich mal beim Arbeitsamt melden? Die machen ihm im Zweifel auch Feuer unterm Hintern.
- Unterhalt § 1602 abs 1 - larajoy1 30.06.11, 9:58
- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - vallie 30.06.11, 10:07
- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - Maximum 30.06.11, 10:49
- aber Maximum... - Philia 30.06.11, 10:57
- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - larajoy1 30.06.11, 11:21
- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - vallie 30.06.11, 11:25
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- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - Strudelteigteilchen 30.06.11, 11:32
- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - Zzina 30.06.11, 11:46
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- ok. nicht egal. - vallie 30.06.11, 11:52
- Zzina - larajoy1 30.06.11, 12:02
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- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - bobfahrer 30.06.11, 12:51
- Re: Unterhalt § 1602 abs 1 - vallie 30.06.11, 10:07
Ich muss Euch mal mein derzeitiges Lieblingsvideo zeigen:
Dänemark
Zyste in der Brust .....??????
Wie ausgesprochen nett - kita-mama
Leukaemie, ueberlebenschancen bei Erwachsenen, kennt sich jemand aus?
Bin grad mal wieder von den Ärzten angepisst, bzw ArztHELFERINNEN
Bad teacher - hat den schon jemand gesehen?
Was heißt das?? Kündigung Stromlieferungsvertrag
O.T. meine Mutter ist verstorben