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Geschrieben von Franke am 18.09.2014, 16:34 Uhr

Sinkende Promillegrenzen im Straßenverkehr - Steigende Beachtung des Themas?

1953 wurde die erste Marke vom Bundesgerichtshof gesetzt, bei 1,5 Promille. Bestraft wurden alkoholisierte Autofahrer aber nur, wenn sie einen Unfall verursachten.

1973 sagte der Gesetzgeber, ab 0,8 Promille handelt ordnungswidrig, wer Auto fährt.

Und inzwischen bringen 0,5 Promille am Steuer Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgeld.

http://www1.wdr.de/themen/archiv/stichtag/stichtag7586.html

 
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