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Geschrieben von Holzkohle am 16.09.2014, 12:43 Uhr

Streik Air France und Geld zurück-Frage

Hallo, für Deutschland gibt es ja bereits ein BGH-Urteil, dass bei Streik der Geschädigte keinerlei Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes hat - weiß jemand, ob das bei Air France ebenfalls so ist? Oder ist hier zufällig jemand, der für diese Woche einen Flug bei AF gebucht hatte und diesen stornieren konnte bzw. wie habt Ihr Euch verhalten? Danke.

 
5 Antworten:

Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage

Antwort von mamabianca am 16.09.2014, 23:05 Uhr

Das ist bei Air France nicht anders als in Deutschland und dem Rest der EU. Die Bestimmungen sind nach europäischem Recht einheitlich.

Bei Streik (höhere Gewalt) gibt es keine Entschädigung.

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wo ist denn da die höhere Gewalt...

Antwort von SchwesterRabiata am 17.09.2014, 8:41 Uhr

das ist doch pure Absicht von den Streikenden, dazu noch mind. einmal im Jahr, ich habe da kein Verständnis mehr für.....
Höhere Gewalt ist ein brennender Flughafen oder ein Schneesturm. Das ist einfach noch eigennützig und frech ohne Rücksicht auf Kunden.

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Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage

Antwort von Silvia3 am 17.09.2014, 9:44 Uhr

Zumindest für Deutschland gibt es ein Urteil, dass die Airline, deren eigene Mitarbeiter streiken (also nicht Bodenpersonal des Flughafens usw.) verpflichtet ist, Schaden von dem Reisenden abzuwenden, d.h. sie muss auf eigene Kosten Umbuchungen vornehmen bzw. kostenlos stornieren.

Wenn Du von einem Streik betroffen bist, ruf bei der Airline (nicht dem Reisebüro wo Du gebucht hast) an und lass Dich auf einen passenden Alternativflug umbuchen. Angenommen Du bist mit AF von München nach Paris gebucht, dann kannst Du verlangen, dass die Dich auf Lufthansa München - Frankfurt - Paris umbuchen, vorausgesetzt es sind Plätze in der Maschine vorhanden.

Du kannst keine Kosten für Folgeschäden, also Hotelstornierungen o.ä. geltend machen.

Mach Dich bei der Hotline auf ewige Warteschlangen gefasst, da kann es schon mal sein, dass Du zwei Stunden lang dudeln lassen musst, bevor Du dran kommst. Je eher Du Dich meldest, umso größer ist die Chance, vernünftig umgebucht zu werden.

Silvia

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Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage

Antwort von Holzkohle am 17.09.2014, 10:19 Uhr

Danke Silvia (und im Übrigen bin ich über sowas genau so sauer wie andere hier) Es geht nicht um mich sondern um die Eltern meiner lieben Kollegin. In der Warteschleife der Hotline von AF hing meine Kollegin gestern ACHTUNG FÜNF STUNDEN!!!! ohne, dass sie rankam. Sie hat dann irgendwann aufgelegt.

Mir hat man damals, als ich eine Flugverspätung von fast 40 h hatte und in der Türkei festsaß, übrigens versucht weiszumachen, dass das kaputte Triebwerk höhere Gewalt ist und wollte meine Schadenersatzansprüche abschmettern. Die versuchen es immer wieder. Ein kaputtes Triebwerk ist einkalkulierbares Unternehmensrisiko, aber keine höhere Gewalt.

Als dieses Jahr in FFM die Fluglotsen streikten haben unsere Mitarbeiter, die genau an dem Tag in FFM waren und alle mitm Flieger unterwegs, von den Airlines das Geld wiederbekommen. ABER - mit Lufthansa musste ich diskutieren, mit Air Berlin nicht. Lufthansa meinte nämlich tatsächlich: Es streiken ja "nur" die Lotsen, und nicht unsere Piloten. Sprich, der Flug "geht" ja - man kommt nur nicht hin. Meine Kollegen sollen sich (O-Ton damals) "was ausdenken, wie sie an den Flieger rankommen" - ich habe in meinem ganzen Leben noch NIE eine so dämliche Antwort bekommen!!!!

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Re: Streik Air France und Geld zurück-Frage

Antwort von halber_ritter am 25.09.2014, 14:32 Uhr

hi holzkohle,
in der hotline hängen viele, aber gerade auch wiel halt viele anrufen.
hast du schon versucht per social media (twitter) umzubuchen?

habe das auch einmal gemacht.

auf dem Facebook, oder auf dem twitter kanal kannst du fragen zum flug, reservierungen und umbuchungen stellen.
ist quasi eine service hotline,
wenn du ihnen schreibst, dann schicken sie dir einen sicherheitslink bei dem du dann umbuchen kannst, oder du bekommst gleich das neue ticket und bezahlst.
hoffe ich hab dir geholfen.

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