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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 18.09.2014, 13:22 Uhr

OK, dann am besten wohl gar keinen Alkohol...

Öhmm, doch, ich trinke manchmal auf Dienstreisen Alkohol. Man sitzt abends zusammen, plaudert über dies und das, und trinkt dabei ein Bier oder ein Glas Wein. Da kommen oft gute Ideen, zumindest aber ein gewisses "Bonding", das die Zusammenarbeit erleichtert.

Außerdem wäre zu fragen, inwieweit ein Lehrer nachts "im Dienst" ist.

Für mich gibt es zwischen dem Begleitkind und dem Alkohol ein paar ganz wesentliche Unterschiede. Zum einen stört ein Begleitkind tagsüber, der Alkohol (eher) nachts. Zweitens bestimmt das Kleinkind selber, inwieweit und wieviel es stört, inwieweit er sich vom Alkohol beeinträchtigen läßt, kann der Lehrer selber bestimmen (zumindest solange er kein Alkoholoker ist - aber das lassen wir mal außen vor). Drittens stört das Kleinkind die ganze Zeit, der Alkohol maximal phasenweise.

Was wäre denn, wenn der Lehrer nüchtern die Treppe runtergefallen wäre? Weil er - zum Beispiel - über das Legoauto seines mitreisenden Kleinkindes gestolpert wäre?

Ich mag mir zu dem konkreten Fall keine Meinung bilden. Ich finde, man darf begleitenden Lehrern nicht verbieten, abends ein Glas Bier zu trinken. Einen (ständig?) sturzbetrunkenen Lehrer auf Klassenreise fände ich aber auch wenig erfreulich. Doch solange nicht nachgewiesen ist, daß der Alkoholkonsum des Lehrers wirklich ursächlich für den Sturz verantwortlich war, finde ich jede Verurteilung fragwürdig - war da nicht was mit "in dubio pro reo" oder so?

 
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