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Geschrieben von 3wildehühner am 01.09.2019, 17:29 Uhr

Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Wenn ein Kind bei seinen Eltern lebt, die Sozialleistungen beziehen, wird sein Einkommen auch auf das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft und damit auf die Wohn- und sonstige Unterhaltskosten angerechnet.
Diese Kinder müssen dann auch einen GroßTeil ihres Einkommens abgeben. Ein “Heimkind” lebt auch von Sozialleistungen und demnach werden diese dann auf den Unterhalt angerechnet.

 
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