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Geschrieben von HeyDu! am 01.09.2019, 15:59 Uhr

Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Ich habe den Eindruck, dass sich die meisten
Antworter, den § 94 Abs. 6 SGBXIII nicht einmal angesehen haben *kopfschüttel* und auch nicht richtig verstanden haben, worum es geht.

Keines der Kinder (Pflegefamilie oder Heim) soll nachträglich seinen Platz zurückzahlen. Es geht lediglich um das Zuflussprinzip. Kindergeld wird doch auch zur Bedarfsdeckung monatl. herangezogen.

Es ist wie überall. Einkommen wird angerechnet. Geht das Kind eines ALG II Beziehers Zeitung austragen und gehört zum Haushalt wird das Einkommen auch mit einbezogen. Völlig fair und gerecht, es wäre eher Ungerecht das Thema nur für Pflege- und Heimkinder zu betrachren. Bei anderen Sozialleistungen ist es eben nicht anders und der §94 Abs. 6 SGB III räumt der Behörde sogar Ermessen ein.

Die Petition ist fachlich totaler Mist und zu kurz gedacht.

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