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Geschrieben von Kalianer am 01.09.2019, 12:14 Uhr

Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Ich könnte es kaum glauben als der Bericht im WDR am Dienstag über pflegekind Anna gezeigt wurde. Sie muss 75% vom Geld das sie für Zeitung austragen bekommt abgeben um ihren heimplatz zu bezahlen. Das wird sich auch bei einer Ausbildung oder Beruf.nicht ändern. 75% des Einkommens bis der Platz bezahlt ist muss sie abgeben! So demotiviert man Jugendliche und würden nicht auch 10% reichen? Armes Deutschland..die Kinder haben schon genug mit ihrem Schicksal zu kämpfen nicht in einem intakten Elternhaus aufwachsen zu können.

Bitte schaut mal auf www.openpetition.de. es werden dringend Unterschriften gebraucht um beim Bundestag was zu bewegen!
Danke

 
24 Antworten:

Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 12:25 Uhr

Einkommen ist Einkommen und wird angerechnet.

Ist beim ALG II beispielsweise nicht anders.

Mag demotivierend sein aber ist meiner Meinung nach absolut richtig. Irgendwo muss es ja eine Grenze geben. Warum soll der Staat mehr als nötig zahlen.

Man kann dann gern über "Grenzwerte" diskutieren aber der Grundsatz ist richtig.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von SassiStern am 01.09.2019, 12:49 Uhr

75% des Einkommens bis die Asylkosten gezahlt sind? Was wäre wenn? Gäbe sicher einen Aufstand der Moralapostel. Aber mit Heimkindern kann man es ja machen. Die haben halt keine Lobby.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Tonic2108 am 01.09.2019, 13:02 Uhr

Wenn es denn überhaupt jemals ein Einkommen gibt. Viele werden doch dauerhaft alimentiert

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von kati1976 am 01.09.2019, 13:05 Uhr

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von SassiStern am 01.09.2019, 13:08 Uhr

So gesehen wäre es in vielen Fällen natürlich sowieso sinnlos.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 13:14 Uhr

Seit fast 30 Jahren lerne ich immer wieder neue Heimkinder kennen. Noch nie habe ich eins kennengelernt, das freiwillig gearbeitet hat.

Ein klassisches Heimkind ist nicht elternlos und allein. Wer seine Eltern tatsächlich verliert kommt in 95 % der Fälle anderweitig unter. Es handelt sich also überwiegend um Kinder mit schlechten Eltern und schlechter Erziehung oder tollen Eltern mit Kindern die dennoch vom richtigen Weg abkamen.

Denen geht's übrigens nicht schlecht. So viel Geld für Kino, Freizeitbad und Co können normalverdienende Eltern nicht für den Nachwuchs ausgeben. In den Urlaub wird auch gefahren und gefühlt 80 % wollen gar nicht Heim zur Familie und sind "froh" im Heim zu sein...

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Finale am 01.09.2019, 14:52 Uhr

In meiner Umgebung muss ein junger Mann fast alles seines Lehrlingsgehalts zurück zahlen. Weil seine Mutter sich nicht mehr um ihn kümmern wollte als er ein Kind war.
Ich empfinde es auch als Hohn, dass man sozusagen doppelt gestraft ist.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Lauch1 am 01.09.2019, 15:11 Uhr

Bei so viel Kaltschnäuzigkeit verschlägt es mir die Sprache: Allein in der Klasse meines Sohnes sind 2 Pflegekinder, eines mit Autismusdiagnose und völlig überforderten leiblichen Eltern und eines mit leiblichen Eltern aus dem Suchgiftmilieu. Christliche Privatschule und sehr engagierte Pflegeeltern, die aus Gründen kein Kind adoptieren könnten. Wenn diese Kinder irgendwann Teile ihres Einkommens zurückzahlen müssten, würde ich das als grob ungerecht und diskriminierend erachten.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von oma am 01.09.2019, 15:21 Uhr

Ich habe gerade Schnappatmung...

In der Familie meines Sohnes werden Kinder in Bereitschaftspflege genommen. Vor 2 Monaten hat das 9. Pflegekind seine Dauerpflegefamilie gefunden, nachdem es 2 Jahre in der Bereitschaftspflege war. (Das Familiengericht hat leider so lange gebraucht, bis entschieden wurde, dass sie nicht zur leiblichen Mutter zurück kommt.)

Das allererste Pflegekind allerdings ist in der Familie geblieben. Sie kam im Alter von 5 Wochen, stark vernachlässigt, hat FAS, da beide Eltern extreme Alkoholiker sind. Sie trägt mittlerweile - auch ohne Adoption - unseren Namen, ist für uns alle das 3. Kind bzw. Enkelkind und wird in der Familie bleiben.

Was kann so ein Kind, was können alle Pflege- und Heimkinder für ihre Situation?
Wie können Politiker mit ihren Spitzengehältern ein so unfaires Gesetz verabschieden?

Unsere Kleine zahlt schon ihr ganzes Leben lang für die Sünden ihrer Eltern! Und dann noch so eine Zumutung!

Ich habe von dieser Regelung noch nie gehört und bin gespannt, ob Sohn und Schwiegertochter das kennen.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Lauch1 am 01.09.2019, 15:40 Uhr

Was soll denn das heißen? Alimentationspflichtig sind doch die Eltern, Regress wird vom Pflege/Heim Kind gefordert.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 15:59 Uhr

Ich habe den Eindruck, dass sich die meisten
Antworter, den § 94 Abs. 6 SGBXIII nicht einmal angesehen haben *kopfschüttel* und auch nicht richtig verstanden haben, worum es geht.

Keines der Kinder (Pflegefamilie oder Heim) soll nachträglich seinen Platz zurückzahlen. Es geht lediglich um das Zuflussprinzip. Kindergeld wird doch auch zur Bedarfsdeckung monatl. herangezogen.

Es ist wie überall. Einkommen wird angerechnet. Geht das Kind eines ALG II Beziehers Zeitung austragen und gehört zum Haushalt wird das Einkommen auch mit einbezogen. Völlig fair und gerecht, es wäre eher Ungerecht das Thema nur für Pflege- und Heimkinder zu betrachren. Bei anderen Sozialleistungen ist es eben nicht anders und der §94 Abs. 6 SGB III räumt der Behörde sogar Ermessen ein.

Die Petition ist fachlich totaler Mist und zu kurz gedacht.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 16:00 Uhr

Ich habe den Eindruck, dass sich die meisten
Antworter, den § 94 Abs. 6 SGBXIII nicht einmal angesehen haben *kopfschüttel* und auch nicht richtig verstanden haben, worum es geht.

Keines der Kinder (Pflegefamilie oder Heim) soll nachträglich seinen Platz zurückzahlen. Es geht lediglich um das Zuflussprinzip. Kindergeld wird doch auch zur Bedarfsdeckung monatl. herangezogen.

Es ist wie überall. Einkommen wird angerechnet. Geht das Kind eines ALG II Beziehers Zeitung austragen und gehört zum Haushalt wird das Einkommen auch mit einbezogen. Völlig fair und gerecht, es wäre eher Ungerecht das Thema nur für Pflege- und Heimkinder zu betrachren. Bei anderen Sozialleistungen ist es eben nicht anders und der §94 Abs. 6 SGB III räumt der Behörde sogar Ermessen ein.

Die Petition ist fachlich totaler Mist und zu kurz gedacht.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von 3wildehühner am 01.09.2019, 16:17 Uhr

Hey Du hat Recht!
Einkommen der Kinder ( und auch der Erwachsenen!)wird auf Sozialleistungen angerechnet-und auch Pflegekinder jenen ja von Sozialleistungen.
Selbst ohne Hartz 4 geben bei Einkommensschwachen ohne Sozialleistungen ihre Kinder Zuhause ihr Geld ab, damit die Familie überleben kann.
Meine Geschwister mussten auch Gelder abgeben.
Ich habe BaföG bekommen, welches auch an den Staat zurück gezahlt werden muss. Meine Freundin wurde komplett von ihren Eltern im Studium finanziert-die muss natürlich nichts zurückzahlen.
Dabei kann ich ja auch nichts dafür, dass meine Eltern nicht so viel Einkommen hatten.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Lauch1 am 01.09.2019, 16:41 Uhr

Kinder werden für die Kosten ihrer Unterbringung herangezogen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Studenten (=junge, volljährige Erwachsene) zahlen Kosten ihres Studiums zurück. Finde den Unterschied, abgesehen von den unglaublichen Unterstellungen: „Seit fast 30 Jahren lerne ich immer wieder neue Heimkinder kennen. Noch nie habe ich eins kennengelernt, das freiwillig gearbeitet hat.“

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 16:48 Uhr

Man kann gern über "Freibeträge" / Schonbeträge und Ausnahmen sprechen aber bitte gerecht für alle.

Es kann ja nicht sein, dass ein Kind eine App entwickelt und zu Vermögen kommt aber der Staat fleißig weiter zahlt.

Gerade der monierte 94 Abs. 6 macht ja Ausnahmen bei Einkommen aus sozialem oder kulturellen Engagement. Dann gibt's keine Anrechnung.

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Tatsache, keine Unterstellung :-D

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 16:51 Uhr

Ich kanns ja auch nicht ändern, dass mir in fast 30 Lebensjahren noch keins begegnet ist :-D und ich wurde, wenn man so will, mit Heimkindern groß.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Lauch1 am 01.09.2019, 16:54 Uhr

Oh ja, die faulen, arbeitsscheuen Kinder entwickeln sicher reihenweise Millionendotierte Apps ohne den Staat teilhaben zu lassen. Wird schon alles rechtskonform sein, sozial wirkt es nicht und von den Eltern, die eigentlich verantwortlich wären ist keine Rede.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von HeyDu! am 01.09.2019, 17:03 Uhr

Natürlich werden auch die interessierten oder nicht interessierten Eltern herangezogen.

§92 SGBXIII

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von 3wildehühner am 01.09.2019, 17:29 Uhr

Wenn ein Kind bei seinen Eltern lebt, die Sozialleistungen beziehen, wird sein Einkommen auch auf das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft und damit auf die Wohn- und sonstige Unterhaltskosten angerechnet.
Diese Kinder müssen dann auch einen GroßTeil ihres Einkommens abgeben. Ein “Heimkind” lebt auch von Sozialleistungen und demnach werden diese dann auf den Unterhalt angerechnet.

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Re: Tatsache, keine Unterstellung :-D

Antwort von KKM am 01.09.2019, 18:08 Uhr

Ich kenne genau 1 ehemaliges Heimkind.

Es hat später Fachabitur gemacht, eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und studiert nun.

Ich sage jetzt:
In meinem Leben ist mir noch kein Heimkind begegnet, das keine vielversprechende Karriere gestartet hat.

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Wieder Lügen von dir

Antwort von Hashty am 01.09.2019, 20:02 Uhr

Jeder Flüchtling, der arbeitet, muss genauso alles zurück zahlen.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Hashty am 01.09.2019, 20:11 Uhr

Für die Jugendlichen wird der Wohnraum gestellt, Essen, Taschengeld, Fahrtkosten, Kleidergeld, Betreuung uvm.(mehrere tausend Euro/Monat)
Wenn sie dann arbeiten, müssen sie einen Teil davon selbst übernehmen. Das sind dann eben die 75%.
Es ist psychologisch nicht klug, es so zu handhaben.
Vielleicht wäre es besser, wenn sie ihr Gehalt behalten dürfen und diese 75% dann lieber vom Kleider-, oder Taschengeld abzuziehen.

Wenn sie erwachsen sind, sollte ja das Ziel sein, dass sie unabhängig vom Jobcenter leben können.

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von AngeliqueSH am 01.09.2019, 20:37 Uhr

Das bräuchte man gar nicht, wenn wir nicht ständig Waffen liefern würden, die Leute zu Bürgerkriegen anstiften würden, die Länder nicht destabilisieren würden mit unserem falschen Verständnis von Demokratie, die ja überall exakt so sein muss, wie es sich der deutsche Franz wünscht.
Euch wird es aber auch nie zu langweilig bei jedem Furz die Asylanten zu erwähnen. "Es ist heute zu heiß draußen" = "Bestimmt haben die Asylanten die Wärme mitgebracht", "Eine Frau wurde ohnmächtig in der Bahn" = "Bestimmt hat ein Asylant ihr davor K.O. Tropfen verabreicht.".

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Re: Pflegekinder müssen Heimplatz teilweise zurückzahlen ?

Antwort von Luna Sophie am 02.09.2019, 13:27 Uhr

Aber doch nur solange sie diesen Pflegeplatz/Heimplatz nutzen.

Wer in einer eigenen Wohnung oder in einer WG wohnt und keine Unterstützung mehr übers Jugendamt erhält, muss auch nichts zurückzahlen.

Jedenfalls ist das so bei meinen Geschwistern und auch bei allen anderen ehemaligen Heimkindern bzw. Pflegeplatzkindern, die ich kenne.

Jetzt erwachsen muss keiner auch nur einen Cent zurückzahlen.

Was sie in der Ausbildung bekommen haben oder nebenbei erarbeitet haben, da wurden 75% abgezogen, wenn sie im heim oder in der Pflegefamilie gewohnt haben.
Vielleicht sind 75% ziemlich viel, aber sie bekommen auch einiges zusätzlich weiter, Bekleidungsgeld nur mal als Beispiel.
Und viele, die in Ausbildung sind, müssen daheim etwas abgeben.
Oder halt Kleidung, Fahrtkosten, etc. selbst tragen.

Ist da jetzt wirklich ein so gewaltiger Unterschied?

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