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Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber

Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber

tossa203

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Guten Tag,   folgende Ausgangslage: meine Ehefrau möchte für unser Kind 12 Monate Basis-Elterngeld nehmen und ist in dieser Zeit nicht erwerbstätig. Ich werde von der Elternzeit zwei Monate Gebrauch machen und in diesen zwei Monaten nicht arbeiten gehen. Hierbei möchte ich ein Monat im laufenden Jahr sowie ein Monat im kommenden Jahr nehmen. Wann genau ich den zweiten Monat im kommenden Jahr nehme, ist allerdings noch nicht ganz klar. Laut Elterngeldstelle lässt sich dies aber mit einem gewissen Vorlauf auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ändern. Auf meiner Arbeitsstelle muss ich die Elternzeit natürlich auch beantragen - dies soll ja spätestens sieben Wochen vor der Elternzeit passieren. Nun meine Frage: Wenn ich die Elternzeit auf der Arbeit beantrage, muss ich direkt beide Monate angeben bzw. macht es Sinn, direkt beide Monate anzugeben (Kündigungsschutz etc.). Falls ja, lässt sich der zweite Monat im kommenden Jahr auch beim Arbeitgeber noch schriftlich ändern oder bin ich fix daran gebunden?   Vielen Dank vorab.


annarick

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Antwort auf Beitrag von tossa203

Theoretisch musst du dich mit diesem Antrag für die ersten zwei Jahre festlegen. Wenn dein Arbeitgeber es mitmacht, kannst du die Elternzeit umlegen auf einen anderen Monat, ohne die Fristen einzuhalten. Das Elterngeld kannst du für beide Monate beantragen und es bei Bedarf ändern. Du musst halt nur die Basis-Monate in den ersten 14 Monaten nehmen und es müssen mind. zwei sein.


tossa203

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Antwort auf Beitrag von annarick

Vielen Dank für die Antwort. Dass ich mindestens zwei Monate in den ersten 14 Monaten nehmen muss, ist soweit klar. Hier ging es mir nur darum, ob auch der Arbeitgeber direkt über beide Monate informiert werden muss, oder ob ich Monat 2 auch erst Wochen später beim Arbeitgeber melden kann, da noch nicht zu 100% feststeht, wann ich diesen nehmen möchte.


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von tossa203

Frag doch bei deinem AG nach. Der Antrag muss mindestens 7 Wochen vorher gestellt werden, mehr Anforderung besteht nicht. Es empfiehlt sich trotzdem mit dem AG seine Elternzeitplanung zu besprechen, damit auch dieser entsprechend planen kann. 


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Diese Antwort ist nicht korrekt: du legst dich mit der ersten Meldung an den AG für die ersten beiden Lebensjahre fest! Wenn du nur einen Monat meldest, muss der AG dir keinen zweiten Monat mehr genehmigen (bis zum 2. Geburtstag des Kindes). Wenn du aber nur einen Monat mit EG nimmst, musst du das erhaltene EG zurückzahlen. Also entweder gut mit dem AG abstimmen (schriftlich bestätigen lassen), oder gleich beide Monate melden (sichere Variante).


Neverland

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Antwort auf Beitrag von tossa203

Ja musst Du. Deine erste Mitteilung ist bindend - für 2 Jahre. Dein AG kann also, wenn du diesen Monat erst später mitteilst, nein sagen. Und ist dann damit im Recht. Du hättest das nachsehen und müsstest dann entweder kündigen - um den Monat einzuhalten. Oder aber beide Monate EG zurückzahlen, weil die Vorraussetzungen nicht mehr eingehalten werden. Da Kündigungsfristen bzw Daten ab wann diese in Kraft treten, selten mit Lebensmonaten übereinstimmen, hättest du dort weiteren Verlust.  Es kann dir ziemlich egal sein ob der zweite Monat deinem AG zeitlich "passt", er kennt diesen Zeitraum ausreichend früh.  Ich persönlich würde diese Monate aber nie trennen, sondern in einem nehmen. Als Mann am Ende, also ab dem ersten Geburtstag dann den 13ten und 14ten Lebensmonat. Zur Geburt direkt tut es auch Urlaub. 


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von tossa203

Habt ihr denn bedacht, dass ihr nur 1 Monat parallel Basiselterngeld beziehen könnt? Oder hast du gar nicht vor, Elterngeld zu beantragen? Durch die Voraussetzungen für Elterngeld seid ihr glaube ich so eingeschränkt, dass du gar nicht so viel Wahl hast bei den Monaten. Wenn du den ersten Monat parallel mit deiner Frau im ersten Lebensjahr nimmst, dann müsstest du den zweiten Monat direkt im Anschluss an deine Frau nehmen, also 13. Lebensmonat. Und außerdem, wenn dein Arbeitgeber sich stur stellt, wenn du den zweiten Monat nachträglich meldest, und du deswegen insgesamt nur 1 Monat Elternzeit hast, musst du das Elterngeld zurückzahlen. Daher wäre es wohl am besten, du meldest beide Monate gleich an. Falls sich wirklich noch was an den Plänen ändert, könntest du immer noch den AG um eine Änderung bitten. Ich muss aber zugeben, ich kenne mich auch nicht mit allen Details aus. Es gibt bei uns in der Stadt ein Beratungsangebot für Elterngeld, vielleicht bei euch auch?