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Geschrieben von shinead am 01.05.2016, 19:39 Uhr

Nun ja, ...

Nein, ach so wie von Dir erklärt ist es keine Enteignung.

Ein kleiner Teil der Rechte (nämlich die Kurzzeitvermietung) ist eingeschränkt. Und das ist eben durch das Solidarprinzip (Eigentum verpflichtet) gedeckt.

 
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