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von Leena  am 01.05.2016, 14:57 Uhr

Berlin verbietet Ferienwohnungen

Wenn ich das recht verstehe, geht es um eine Verordnung, die ab 2014 gilt, und da ist jetzt zum 01.05.2016 die "Schonfrist" abgelaufen, oder? Also nichts, was "überraschend" kommt und worauf man sich nicht einstellen konnte.

Ich sehe auch nicht, dass Eigentümer von "Ferienwohnungen quasi enteignet" würden. Zum einen sind Wohnungen zu Wohnzwecken bestimmt, und Eigentum ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verpflichtung, Sozialbindung des Eigentums etc.pp., d.h. man darf tatsächlich nicht seine Wohnung beliebig leer stehen lassen, sie als Praxis oder Büroraum zu Nicht-Wohnzwecken zweckentfremden - und sie eben auch nicht "einfach so" als Ferienwohnung nutzen, da Ferienwohnungen KEINE Wohnzwecke sind.

Was die Familien betrifft - ich glaube, die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist deutlich wichtiger als möglichst billige und abgeschlossene Urlaubsunterkünfte. Ansonsten habe ich tatsächlich schon mit Familie in Berlin Urlaub gemacht, in entsprechenden Pensionen, mal in einer Jugendherberge bzw. einem kirchlichen Ferienheim, da muss es nun wirklich keine abgeschlossene Ferienwohnung mitten in Berlin sein. Da bleiben außerdem immer noch Ferienwohnung außerhalb, in Orten, wo kein dramatischer Wohnungsmangel herrscht.

 
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