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Geschrieben von Alecto am 01.05.2016, 18:39 Uhr

Berlin verbietet Ferienwohnungen

Das entsprechende Gesetz habe ich glaube ich gefunden und werde nicht recht schlaue draus : Die klassische Einliegerwohnung ist nicht herausgenommen, oder ? Dass Zweitwohnungen hingegen offenbar herausgenommen sind, finde ich schwer nachvollziehbar. Für die gilt ja dasselbe Argument wie für Ferienwohnungen.

Was sagen die Berliner hier ?
Berichtet doch in nächster Zeit mal, ob die Kontrolleure nun verstärkt herumlaufen.

 
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