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von dhana  am 01.05.2016, 22:04 Uhr

Gewerbliche Nutzung die so nicht im Bebauungsplan steht - das ist doch überall in D so?

Hallo,

vielleicht hab ich ja was falsch verstanden - aber es geht doch um Ferienwohnungen, Kanzleien oder Praxen die so nicht im Bebauungsplan verplant wurden.

Also das ist hier nicht anders - wenn ich im Bebauungsplan in einem reinen Wohngebiet einen Wohnung/Haus baue - dann darf ich das auchn nicht einfach gewerblich nutzen. Und Vermietung als Ferienwohnung ist das genauso wie Nutzung als Lagerraum, Arztpraxis oder Ladengeschäft.
Dann braucht man eine extra Genehmigung oder muss in einem Mischgebiet bauen...

Warum sollte das für Berlin nicht gelten - dachte das gilt in ganz Deutschland?

Mein Onkel durfte als Architekt auch nicht einfach einen Teil seines Hauses als Büro unfunkionieren.. war ein riesen Theater bis der die gewerbliche Nutzung durchbekam - in einer kleinen bayrischen Stadt...
Kommt halt immer auf den Bebauungsplan an.

Gruß Dhana

 
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