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Geschrieben von Trini am 01.05.2016, 15:11 Uhr

Nun ja, ...

bei sozialem Wohnraum teile ich deine Ansicht.
Bei " selbst gebauten " ETW sehe ich das etwas anders.

Wir sind in zwei Wochen in Berlin.
Haben da (hoffentlich noch) eine Fewo in einem sehr unzentralen dörflichen Stadtteil. Die Besitzer haben dafür Stall oder Scheune umgebaut.
Es wäre bitter, wenn sie nicht mehr vermieten dürften.

Wir hatten uns auch mal für eine ETW zum Vermieten interessiert. Bei allen in Frage kommenden Objekten war temporäre Vermietung ausgeschlossen.
Ist dies beim Bau/ Kauf eines Objekts aber erlaubt gewesen, dann IST es eine Art von Enteignung.


Trini

 
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