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Geschrieben von Danyshope am 02.05.2016, 18:55 Uhr

@Mehtab

Genau!

Wenn ich eine Wohnung gewerblich nutzen will, dann melde ich die entsprechend an. heißt aber auch das ich auf Brandschutz usw achten muss. Steuerthema ist dann noch einmal was völlig anderes - das sind zwei getrennt zu betrachtende Dinge

Bisher war es aber eher so das private Leute hingegangen sind, eine Wohnung halt als Ferienwohnung angeboten haben - ohne das OK des Amtes und dann eben die Einkünfte entweder ordnungsgemäß versteuert haben oder auch nicht. Das erste wurde halt bisher "geduldet", das zweite, nämlich die Versteuerung oder nicht Versteuerung eben notfalls mit Steuerhinterziehung getrennt davon betrachtet.

Völlig OK das man jetzt eben jede Wohnung - wenn diese als Ferienwohnung genutzt werden soll - offiziell auch als solche melden muss. Und wenn diese die Voraussetzungen dafür erfüllt, wird der entsprechende Besitzer auch sicherlich das OK vom Amt bekommen. Viel Wind also um eigentlich eine völlig klare Sache.

 
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