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Geschrieben von SEAGLD am 09.10.2013, 16:07 Uhr

Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Schulden auf Dein Haus kann keiner machen wenn Du nicht zustimmst. Wenn Du das Haus aber Deinem Kind vorzeitig vererbt oder geschenkt hast, und Dir ein Wohnrecht hast eintragen lassen, dann kann Dein Kind - und das auch OHNE Dein Einverständnis - das Haus beleihen - letztlich egal wofür, um es selber um- oder auszubauen, für eine andere Immobilie - kommt halt darauf an worauf sich der Kreditgeber einläßt.
Und das eingetragene Wohnrecht bleibt bestehen, wird von der Bank aber mit eingerechnet bei der maximalen Kreditsumme, da es mit dem Wohnrecht eben weniger wert ist. Der neue Besitzer kann gegen das Wohnrecht auch nichts machen - der muss es mit dem Wohnrecht kaufen oder es bleiben lassen!
Das Wohnrecht kann nur wieder ausgetragen werden wenn der Nutznießer stirbt oder dem Austragen notariell zustimmt.


LG Sabine

 
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