Geschrieben von Nikas am 09.10.2013, 12:57 Uhr |
Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?
Nach meinem Wissen: Sein Wohnrecht geht nie verloren, wenn es eingetragen ist. Selbst wenn sie verkaufen. Der Käufer muss das Wohnrecht dann mit übernehmen. Soweit ich mich mal vor vielen Jahren erkundigte (hatte den Fall, ein Haus mitfinanzieren zu sollen, und einer Angeheirateten lebenslanges Wohnrecht einzuräumen, verbrieft natürlich; ich wies das ganze Ansinnen zurück, weil man sich dieses Wohnrechts, wie ich seinerzeit bei Fachleuten erfragte, dann nie mehr entledigen kann und dafür grade stehen muss).
Deshalb bin ich laienhaft und schlussfolgernd der Meinung, dass sie dem Vater gar nichts sagen "müssen". Er verliert sein Wohnrecht ja nicht.
- Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Meine_Zwerge 09.10.13, 12:01
- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Vega 09.10.13, 12:15
- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Vega 09.10.13, 12:17
- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - SEAGLD 09.10.13, 12:53
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- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Nikas 09.10.13, 12:57
- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Meine_Zwerge 09.10.13, 13:33
- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - SEAGLD 09.10.13, 16:07
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- Re: Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren? - Vega 09.10.13, 12:15
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