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Geschrieben von SEAGLD am 09.10.2013, 12:53 Uhr

Muss/soll ein Wohnberechtigter von einer Grundschuld erfahren?

Ich denke nicht dass eine Bank JEMALS einen Kredit für Umbauarbeiten gibt OHNE sich eine Grundschuld als Sicherheit eintragen zu lassen. Und ich denke auch nicht dass es bei Euch so war - zumindest nicht wenn ihr zur Finanzierung einen Bankkredit genutzt habt - es sei denn ihr hattet andere Sicherheiten die ihr bieten konntet.
Eine Grundschuld ist ganz normal und gilt immer maximal in der Höhe der offenen Beträge (also auch wenn eine Grundschuld von 150000,-€ eingetragen wurde, davon aber bereits 100000,-€ abgezahlt wurden, dann gilt die Schuld auch nur noch in Höhe von 50000,-€).


LG Sabine

 
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